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Glossar

GoBD

Die GoBD sind die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff der Finanzverwaltung.

Ausführliche Erklärung

Die GoBD sind ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF). Sie legen aus, wie steuerlich relevante Unterlagen elektronisch zu führen und aufzubewahren sind. Sie betreffen Buchhaltungssoftware, Rechnungsverarbeitung, Dokumentenmanagement und Archiv.

Kernanforderungen

  • Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit: Ein sachkundiger Dritter muss einen Vorgang in angemessener Zeit prüfen können.
  • Unveränderbarkeit: Änderungen an gebuchten Daten müssen protokolliert werden, der ursprüngliche Inhalt bleibt erkennbar.
  • Vollständigkeit und Zeitgerechtheit: Geschäftsvorfälle werden laufend und zeitnah erfasst.
  • Aufbewahrung: sechs, acht oder zehn Jahre je nach Unterlage (§ 147 AO, § 257 HGB), maschinell auswertbar. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres.
  • Verfahrensdokumentation: Wie Daten entstehen, verarbeitet und archiviert werden, ist beschrieben.

Was das für die IT heißt

Eine Datensicherung allein ersetzt keine GoBD-konforme Archivierung. Für Archiv und Belege braucht es ein System, das Daten unverändert vorhält und Zugriff für die Betriebsprüfung ermöglicht.

Die steuerliche Bewertung im Einzelfall liegt bei der Steuerberatung. Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

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