Zum Inhalt springen
Glossar

NIS2

NIS2 ist eine EU-Richtlinie, die Mindestanforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen in wichtigen Sektoren festlegt. In Deutschland setzt das NIS2-Umsetzungsgesetz sie um, zuständige Behörde ist das BSI.

Ausführliche Erklärung

Betroffen sind Unternehmen aus 18 Sektoren, darunter Energie, Gesundheit, Transport, Digitale Infrastruktur, Abfallwirtschaft, Lebensmittel und verarbeitendes Gewerbe. Die Richtlinie greift in der Regel ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Jahresumsatz und Bilanzsumme. Einige Einrichtungen, etwa Anbieter digitaler Infrastruktur, fallen unabhängig von der Größe darunter.

Die Pflichten: Risikomanagement mit technischen Maßnahmen wie MFA, Verschlüsselung, Backups und Zugriffskontrolle; ein Plan für Sicherheitsvorfälle; Absicherung der Lieferkette; Meldung erheblicher Vorfälle an das BSI. Die Meldefristen sind gestaffelt: Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden, Meldung innerhalb von 72 Stunden, Abschlussbericht innerhalb eines Monats.

Die Geschäftsleitung haftet persönlich für die Umsetzung und muss sich schulen lassen.

Auch nicht direkt betroffene KMU spüren NIS2: Betroffene Kunden verlangen von ihren Zulieferern Nachweise über deren IT-Sicherheit.

Visgenix: prüft in der IT-Beratung, ob ein Unternehmen betroffen ist, und setzt die technischen Maßnahmen um. Für Microsoft 365 gibt es eine NIS2-Vorbereitung des Tenants. Eine Rechtsberatung ersetzt das nicht.

IT-Sicherheit

Sicherheitslage einordnen lassen

Im kostenlosen Erstgespräch von 30 Minuten besprechen wir, welche Schutzmaßnahmen in Ihrem Betrieb fehlen und in welcher Reihenfolge sie sinnvoll sind. Rechtliche Fragen gehören zusätzlich zu einer Rechtsberatung.

← Zurück zum Glossar