beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach)
Das beA ist die verpflichtende elektronische Kommunikation für deutsche Anwälte mit Gerichten. Seit 2022 müssen Anwälte gerichtliche Schriftsätze über das beA senden. Auf Papier geht praktisch nichts mehr.
Ausführliche Erklärung
Das beA ersetzt Fax und Briefpost für gerichtliche Kommunikation. Jeder zugelassene Anwalt hat ein eigenes Postfach, gesichert mit Hardware-Token (beA-Karte mit PIN). Nachrichten werden Ende-zu-Ende-verschlüsselt, der Eingang in Gerichts-EDV ist rechtlich gleichgestellt mit Papier-Zustellung.
IT-Anforderungen: aktuelle Browser, Java-Runtime auf den Anwalts-Notebooks, beA-Card-Reader, stabile Internet-Verbindung. Das beA fällt gelegentlich aus. Für Fristsachen muss deshalb ein Ersatzweg (Papier per Boten) eingeplant sein.
Visgenix-Setup für Kanzleien beinhaltet beA-Hardware-Konfiguration, Pflege der Java-Umgebung, und Backup-Pfade für Fristsachen bei beA-Ausfällen.
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