BRAO (Bundesrechtsanwaltsordnung)
Die BRAO regelt die Berufspflichten deutscher Rechtsanwälte, darunter die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht. Diese Pflicht wirkt sich direkt auf IT-Setups in Kanzleien aus.
Ausführliche Erklärung
§ 43a BRAO verpflichtet Anwälte zur Verschwiegenheit gegenüber Dritten. Das gilt auch gegenüber IT-Dienstleistern, Cloud-Anbietern oder Hostern. Praktisch heißt das: Jeder externe Dienstleister mit Datenzugriff muss vertraglich an die Schweigepflicht gebunden sein, und das Setup muss diese Pflicht technisch absichern.
Konsequenzen für die IT: deutsche Datenstandorte (Cloud-Anbieter in der EU), Verschlüsselung mit anwalts-kontrollierten Schlüsseln wo möglich, klare Zugriffsprotokolle, Zwei-Personen-Prinzip bei Admin-Aktionen. US-Cloud-Anbieter sind ohne zusätzliche Maßnahmen problematisch (CLOUD Act).
Visgenix-Betreuung von Kanzleien folgt diesem Setup: Hosting in Frankfurt, AV-Vertrag mit Schweigepflicht-Klausel, beA-Integration, dokumentierte Admin-Aktionen.
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