BYOD (Bring Your Own Device)
BYOD (Bring Your Own Device) bedeutet, dass Mitarbeitende private Smartphones, Tablets oder Notebooks für die Arbeit nutzen. Das Unternehmen spart Hardware, muss aber Firmendaten auf Geräten schützen, die ihm nicht gehören.
Ausführliche Erklärung
Der häufigste Fall ist das private Handy mit Outlook und Teams. Ohne Regeln liegen Kundenmails neben Urlaubsfotos, landen im privaten Cloud-Backup und bleiben auf dem Gerät, wenn die Person das Unternehmen verlässt.
Datenschutzrechtlich bleibt das Unternehmen verantwortlich, auch wenn das Gerät privat ist. In private Daten darf die IT trotzdem nicht hineinsehen. Beides löst eine Trennung auf dem Gerät: Firmen-Apps laufen in einem geschützten Bereich, der Rest bleibt privat.
Technisch geht das über App-Schutzrichtlinien in Microsoft Intune, das Arbeitsprofil unter Android oder die Benutzerregistrierung auf dem iPhone. Die IT kann dann das Kopieren aus Outlook in private Apps sperren und beim Austritt nur die Firmendaten löschen.
Dazu gehört eine schriftliche Richtlinie: welche Geräte erlaubt sind, welche Betriebssystem-Version mindestens, was bei Verlust passiert. Die Mitarbeitenden stimmen ihr zu. Gibt es einen Betriebsrat, hat er nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG mitzubestimmen.
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