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Glossar

Cookie-Banner

Ein Cookie-Banner holt die Einwilligung der Besucher ein, bevor eine Website nicht zwingend erforderliche Cookies oder ähnliche Technologien wie Tracking-Skripte auf dem Gerät speichert oder ausliest.

Ausführliche Erklärung

Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 25 TDDDG (bis 2024: TTDSG). Für die anschließende Verarbeitung personenbezogener Daten gilt zusätzlich die DSGVO. Eine Einwilligung ist nötig, wenn der Zugriff auf das Endgerät nicht unbedingt erforderlich ist, etwa für Reichweitenmessung, Marketing oder eingebettete Dienste Dritter.

Was ein Banner leisten muss

  • Nicht erforderliche Skripte und Cookies erst nach der Einwilligung laden
  • Ablehnen ist genauso einfach möglich wie Zustimmen, ohne versteckte Schaltfläche
  • Keine vorangekreuzten Auswahlfelder
  • Zwecke und Anbieter verständlich nennen, Einwilligung jederzeit widerrufbar
  • Einwilligungen nachweisbar speichern

Wann kein Banner nötig ist

Technisch notwendige Cookies, etwa für den Warenkorb oder die Anmeldung, brauchen keine Einwilligung. Wer keine einwilligungspflichtigen Dienste einsetzt, braucht auch keinen Cookie-Banner.

Die Prüfung im Einzelfall übernimmt der Datenschutzbeauftragte oder eine Kanzlei. Dies ist eine allgemeine Einordnung und keine Rechtsberatung.

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