IT für Steuerberater, die DATEV-Betrieb und Berufsgeheimnis zusammen regelt

Wir betreuen Arbeitsplätze, Server und Datensicherung von Steuerkanzleien in Rhein-Main, per Fernwartung aus Frankfurt und nach Absprache vor Ort. Vor dem ersten Zugriff verpflichten wir uns schriftlich zur Verschwiegenheit.

Drei Regelwerke bestimmen, wie die IT einer Kanzlei aufgebaut sein muss

Berufsgeheimnis nach § 203 StGB. Steuerberater sind nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 StGB zur Verschwiegenheit verpflichtet. Einem externen IT-Dienstleister dürfen Sie Mandantengeheimnisse nur zugänglich machen, soweit seine Arbeit das erfordert, und Sie müssen dafür sorgen, dass er zur Geheimhaltung verpflichtet wurde (§ 203 Abs. 3 und 4 StGB). § 62a StBerG regelt die Einzelheiten: sorgfältige Auswahl des Dienstleisters, ein Vertrag in Textform mit Verschwiegenheitsverpflichtung und Belehrung über die strafrechtlichen Folgen, Zugriff nur im erforderlichen Umfang. Arbeitet der Dienstleister im Ausland, muss der Geheimnisschutz dort dem inländischen vergleichbar sein.

Ordnungsmäßigkeit nach GoBD. Die GoBD beschreiben, wie steuerlich relevante Daten elektronisch geführt und aufbewahrt werden: nachvollziehbar, unveränderbar und über die gesamte Aufbewahrungsfrist lesbar und maschinell auswertbar. Bucht Ihre Kanzlei für Mandanten, bleiben die Mandanten für die Ordnungsmäßigkeit verantwortlich; die Verarbeitung läuft aber auf Ihren Systemen. Für die IT heißt das: Datensicherung, Zugriffsrechte und Änderungen am System müssen so geregelt und dokumentiert sein, dass sie sich in einer Verfahrensdokumentation beschreiben lassen. Maßgeblich ist das BMF-Schreiben zu den GoBD in der Fassung vom 14.07.2025.

Datenschutz nach DSGVO. Mandantendaten sind personenbezogene Daten. Art. 32 DSGVO verlangt technische und organisatorische Maßnahmen, die dem Risiko angemessen sind, zum Beispiel Verschlüsselung und die Fähigkeit, Daten nach einem Zwischenfall rasch wiederherzustellen. Verarbeitet ein IT-Dienstleister diese Daten in Ihrem Auftrag, brauchen Sie mit ihm einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Den AVV schließen wir mit Ihnen ab.

Ihre DATEV-Umgebung richten wir nach den Systemvoraussetzungen von DATEV ein

DATEV veröffentlicht für seine Programme Systemvoraussetzungen für Arbeitsplätze, Server und Datenbank. Danach richten wir Ihre Umgebung ein und halten sie im laufenden Betrieb auf diesem Stand. Für Fragen zur Bedienung der DATEV-Programme bleibt der DATEV-Service Ihr Ansprechpartner; wir kümmern uns um die Technik, auf der sie laufen.

  • Arbeitsplätze: Windows-Rechner zentral verwaltet und inventarisiert, mit Endpoint-Protection auf jedem Gerät und verschlüsselten Laptops.
  • Updates: Sicherheitsupdates für Betriebssystem und Software in geplanten Wartungsfenstern, vorher auf Verträglichkeit geprüft. Sie erfahren vorab, was eingespielt wird, und können einzelne Updates zurückstellen.
  • Backup: tägliche, verschlüsselte Sicherung des Kanzleiservers einschließlich der Microsoft-SQL-Server-Datenbanken, in denen DATEV-Programme ihre Daten ablegen. Eine Kopie liegt in einem Rechenzentrum in Frankfurt am Main. Regelmäßige Restore-Tests zeigen, dass sich die Sicherung zurückspielen lässt.
  • Remote-Zugriff: Arbeiten aus dem Homeoffice über verschlüsselte Verbindungen mit Mehrfaktor-Anmeldung. Unsere Techniker greifen nur auf Ihre Anforderung zu, jede Sitzung wird protokolliert.
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Erstgespräch

Sie schildern uns Kanzleigröße, Standorte und die DATEV-Programme, die Sie einsetzen. Das Gespräch ist kostenlos.

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Verträge vor dem ersten Zugriff

Bevor wir Ihre Systeme sehen, unterzeichnen wir die Verschwiegenheitsverpflichtung nach § 62a StBerG und den AVV nach Art. 28 DSGVO.

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Bestandsaufnahme

Wir erfassen Arbeitsplätze, Server, Datensicherung und Zugänge und zeigen Ihnen, wo Updates, Backup oder Zugriffsrechte Lücken haben.

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Einrichtung

Überwachung, Backup und Update-Verwaltung richten wir ein. Umstellungen legen wir mit Ihnen so, dass sie nicht in Ihre Abgabefristen fallen.

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Laufender Betrieb

Wir überwachen die Systeme, spielen Updates ein und lösen Anfragen Ihres Teams per Telefon, Ticket oder Fernwartung.

Sprechen wir über die IT Ihrer Kanzlei

Im Erstgespräch klären wir, wie Ihre DATEV-Umgebung heute betrieben wird und welche Teile wir übernehmen würden. Sie erreichen uns auch unter +49 69 870017580.