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Compliance & Recht

KI-Schulungspflicht: Was Unternehmen nach Art. 4 KI-VO tun müssen

Bünyamin Pollin

Bünyamin Pollin

Geschäftsführung & Technische Leitung

4 Min Lesezeit

Kurz gesagt

Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz ihres Personals und beauftragter Personen zu ergreifen. Eine Schulung ist dafür der übliche Weg, aber nicht der einzige. Ein bestimmtes Kompetenzniveau müssen Sie für niemanden garantieren. Mindestdauer oder Zertifikat nennt die Vorschrift nicht.

Viele Unternehmen suchen nach der „KI-Schulungspflicht“. Der Begriff ist verbreitet, im Gesetzestext steht er so nicht. Art. 4 der KI-Verordnung spricht von KI-Kompetenz und verlangt Maßnahmen, um sie zu fördern. Dieser Artikel erklärt, was das für Ihr Unternehmen bedeutet, wen die Vorschrift betrifft und wie Sie sinnvoll vorgehen.

Was verlangt Art. 4 der KI-Verordnung?

Anbieter und Betreiber von KI-Systemen müssen Maßnahmen ergreifen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu fördern, die in ihrem Auftrag KI-Systeme betreiben oder nutzen. Dabei berücksichtigen sie Vorkenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und den Einsatzkontext sowie die Personen, bei denen die KI-Systeme eingesetzt werden.

Die Vorschrift wurde durch das Digital Omnibus on AI, die Verordnung (EU) 2026/1744, neu gefasst. Die neue Fassung gilt seit dem 27. Juli 2026. Wichtig ist der Kern der Änderung: Es geht um Maßnahmen, nicht um ein garantiertes Ergebnis. Sie müssen für keine Person ein bestimmtes Kompetenzniveau sicherstellen.

Wen betrifft die Pflicht?

Die Vorschrift richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist in der Regel, wer ein KI-System in eigener Verantwortung beruflich einsetzt. Das trifft also auch ein Unternehmen, das KI-Anwendungen wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder Gemini im Betrieb nutzen lässt. Die Vorschrift knüpft an diese Rolle an, nicht an die Unternehmensgröße. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollen laut Art. 4 insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bei der Umsetzung unterstützen.

Ob und wie die Pflicht Ihr Unternehmen im Einzelfall trifft, klären Sie mit Ihrer Kanzlei. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung.

Muss es eine Schulung sein?

Art. 4 verlangt Maßnahmen, keine bestimmte Schulung. Eine Mindeststundenzahl oder ein Zertifikat nennt die Vorschrift nicht. In der Praxis ist eine Schulung für viele Teams der naheliegende Weg, weil sich damit Grundlagen, Datenschutz, IT-Sicherheit und typische Fehler gemeinsam vermitteln lassen. Entscheidend ist, dass die Maßnahmen zum tatsächlichen KI-Einsatz und zu den Risiken passen. Wer KI nur für einfache Textentwürfe nutzt, braucht andere Maßnahmen als ein Team, das KI mit Kundendaten arbeiten lässt.

Welche Maßnahmen sind sinnvoll?

Der Gesetzestext schreibt keine Checkliste vor. Als Vorgehen bewährt sich diese Reihenfolge:

  1. Bestandsaufnahme: Welche KI-Systeme werden im Unternehmen tatsächlich genutzt, auch ohne offizielle Freigabe?
  2. Zielgruppen: Wer nutzt KI wofür, und mit welchen Daten? Geschäftsführung, Fachabteilungen und IT haben unterschiedliche Bedarfe.
  3. Regeln: Welche Informationen dürfen eingegeben werden, welche nicht, und wer gibt Systeme frei?
  4. Schulung oder Unterweisung je Zielgruppe, abgestimmt auf Vorkenntnisse und Einsatzkontext.
  5. Nachweis: Der Gesetzestext verlangt keine Dokumentation ausdrücklich. Wer festhält, was wann für wen durchgeführt wurde, kann seine Maßnahmen aber später belegen.
  6. Wiederholung: Bei neuen KI-Systemen, neuen Aufgaben oder neuen Mitarbeitenden den Bedarf erneut prüfen.

Seit wann gilt Art. 4?

Art. 4 in seiner ursprünglichen Fassung gilt seit dem 2. Februar 2025. Die neu gefasste Vorschrift gilt seit dem 27. Juli 2026. Der EU AI Act insgesamt ist seit dem 2. August 2026 weitgehend anwendbar. Einen Überblick über weitere Fristen finden Sie auf unserer Seite Governance und EU AI Act.

Wie Visgenix Sie bei den Maßnahmen unterstützt

Mit der Visgenix AI Competence bieten wir eine fünfstündige, trainergeführte KI-Schulung für Mitarbeitende an. Sie behandelt KI-Grundlagen, Datenschutz, IT-Sicherheit und Arbeitsmethoden mit Praxisfällen und endet mit einem Wissenstest und einer Teilnahmebescheinigung. Die Schulung ist eine mögliche Maßnahme im Sinne von Art. 4, sie ersetzt keine rechtliche Prüfung. Aktuelle Termine und Preise finden Sie direkt bei den Terminen, dort können Sie sich auch anmelden.

  • Gibt es eine gesetzliche Schulungspflicht für KI?

    Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet Anbieter und Betreiber von KI-Systemen zu Maßnahmen, die die KI-Kompetenz ihres Personals fördern. Von einer Pflicht zu einer bestimmten Schulung steht dort nichts. Eine Schulung ist aber eine naheliegende Maßnahme.

  • Brauche ich ein Zertifikat für die KI-Kompetenz?

    Nein. Die Vorschrift nennt weder ein Zertifikat noch eine Mindestdauer. Eine Teilnahmebescheinigung kann als Nachweis Ihrer Maßnahmen dienen, ist aber nicht vorgeschrieben.

  • Gilt Art. 4 auch für kleine Unternehmen?

    Die Vorschrift knüpft an die Rolle als Anbieter oder Betreiber von KI-Systemen an, nicht an die Unternehmensgröße. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sollen laut Art. 4 insbesondere kleine und mittlere Unternehmen unterstützen.

  • Droht ein Bußgeld, wenn wir nichts tun?

    Dazu treffen wir keine Aussage. Welche Folgen ein Verstoß haben kann, sollten Sie mit Ihrer Kanzlei klären.

Quellen

Stand und Hinweis

Stand: Oktober 2026, Fassung nach Verordnung (EU) 2026/1744. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Wie die Pflicht Ihr Unternehmen trifft, klären Sie mit Ihrer Kanzlei.

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