IT für Rechtsanwälte und Notare mit Sinn für Diskretion
Mandatsgeheimnis und Fristen verlangen eine IT, auf die Sie sich ohne Einschränkung verlassen können. Visgenix betreibt Arbeitsplätze, Netz und Datensicherung für Anwaltskanzleien und Notariate. Für Rechtsanwälte schaffen wir die technischen Voraussetzungen fürs beA, Notariate stimmen wir auf Notarnetz und die Vorgaben der Bundesnotarkammer ab. Das beA selbst betreibt die BRAK, das Notarnetz die Bundesnotarkammer.
- AV-Vertrag nach Art. 28 DSGVO
- ISO-zertifiziertes Rechenzentrum in Frankfurt am Main
- Feste Reaktionszeiten je SLA-Stufe
Kanzlei und Notariat: verwandt, aber nicht gleich
Manches gilt für beide Berufe, manches nur für einen. Gemeinsam ist beiden, dass Vertrauen zum Beruf gehört. Entsprechend hoch liegt die Messlatte für die IT.
- Rechtsanwälte: Am Fristtag zählt jedes Glied
- Seit 2022 müssen Rechtsanwälte vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen grundsätzlich als elektronische Dokumente einreichen (§ 130d ZPO). Damit ein fristgebundener Schriftsatz pünktlich ankommt, müssen Arbeitsplatz, Karte, Kartenleser und Internetverbindung reibungslos zusammenspielen. Für Störungen der beA-Infrastruktur selbst ist die BRAK zuständig.
- Notare: Klare Grenzen, schnelle Hilfe
- Im Notariat ist die Verantwortung sauber verteilt. Notarnetz, Elektronisches Urkundenarchiv, beN und Notarnetzbox betreibt die Bundesnotarkammer. Arbeitsplätze, Netzwerk, Zugang zur Signaturkarte und Datensicherung gehören zum Büro. Wer diese Grenze kennt, weiß im Störungsfall sofort, an wen er sich wendet.
- Verschwiegenheit gilt auch gegenüber dem IT-Dienstleister
- Was Mandanten Ihnen anvertrauen, steht unter starkem Schutz. § 203 StGB, § 43a BRAO und § 18 BNotO schützen Mandats- und Urkundendaten. Wer als Dienstleister Zugriff erhält, muss zur Verschwiegenheit verpflichtet werden, bevor er ihn nutzt.
- Akten, die Jahre überdauern
- Handakten und Verzeichnisse müssen über Jahre auffindbar und unverändert bleiben, im Büro ebenso wie auf dem Notebook beim Außentermin. Verschlüsselte Geräte und ein verlässliches Backup schützen dabei ganze Mandate und die Urkundensammlung.
Was Anwaltskanzleien und Notariate von Visgenix bekommen
- Technik für den beA-Zugang
- Am Fristtag soll Ihr Schriftsatz nur noch abgeschickt werden müssen. Dafür sorgen gewartete Arbeitsplätze, eine aktuelle beA Client Security, funktionierende Kartenleser und eine überwachte Internetanbindung. Karte und PIN bleiben bei Ihnen, das beA selbst betreibt die BRAK.
- Notariat: Arbeitsumgebung nach Notarnetz-Vorgaben
- Die Sicherheitsvorgaben von Notarnetz und Ihrer Notarkammer setzen wir an jedem Arbeitsplatz um, und zwar dauerhaft im laufenden Betrieb: mit Virenschutz, Updates, Passwortschutz und Datensicherung. Welche Vorgaben für Ihr Büro gelten, legen Sie mit der Kammer fest.
- Zugriffsrechte und Fernwartung
- Mandatsdaten bleiben geschützt, wo immer Sie arbeiten, im Homeoffice wie beim Außentermin. Zugriffsrechte vergeben wir nach klaren Regeln. Fernwartung läuft nur mit Mehrfaktor-Anmeldung.
- Datensicherung und geordnete Ablage
- Jede Handakte hat ihren festen Platz, mit klaren Zugriffsrechten. Die verschlüsselten Backups liegen in einem ISO-zertifizierten Rechenzentrum in Frankfurt am Main und werden regelmäßig zurückgespielt. Ein zertifiziertes Archivsystem ist ein eigenes Produkt. Setzen Sie eines ein, kümmern wir uns um die Umgebung, in der es läuft.
beA, § 43e BRAO und das Mandatsgeheimnis
- Verschwiegenheit
- § 43a BRAO und § 203 StGB gelten auch für Mitarbeitende und Dienstleister. Dienstleister mit Zugriff auf Mandatsdaten verpflichten Sie in Textform zur Verschwiegenheit und belehren sie über die strafrechtlichen Folgen (§ 43e Abs. 3 BRAO). Der Zugang beschränkt sich auf das Erforderliche. Unterauftragnehmer und Dienstleister im Ausland regelt das Recht gesondert.
- Dienstleister einschalten: § 43e BRAO
- Die Vorschrift regelt, unter welchen Bedingungen Sie IT-Dienstleister einsetzen dürfen: sorgfältige Auswahl, Verpflichtung zur Verschwiegenheit, Belehrung über die Strafbarkeit. Für Ihre Prüfung liegen Vertrag zur Auftragsverarbeitung und Maßnahmenbeschreibung von Anfang an bereit.
- beA-Technik
- Wir halten die beA Client Security aktuell, Kartenleser und Treiber einsatzbereit und die Internetanbindung unter Beobachtung. So ist alles vorbereitet, wenn ein Schriftsatz raus muss. Ablaufdatum und PIN der beA-Karte bleiben in Ihrer Hand.
- Kanzleisoftware
- Ob RA-MICRO, Advoware, DATEV Anwalt classic oder AnNoText: Gängige Kanzleisoftware läuft auf Servern oder in Terminalsitzungen. Diese Umgebung betreiben wir mit Updates, Sicherung und Fernzugriff, damit Ihre Akten verlässlich zur Hand sind. Die Software selbst betreut der Hersteller.
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie berufsrechtliche Fragen von Ihrer Kammer oder einem Rechtsanwalt klären.
Notarnetz, Urkundenarchiv und Verschwiegenheit nach BNotO
- Was die Bundesnotarkammer betreibt
- Notarnetz, Elektronisches Urkundenarchiv, beN und Notarnetzbox liegen in der Hand der Bundesnotarkammer. Auf diese Systeme haben wir keinen Einfluss. Für Fragen dazu bleiben der Notarnetz-Support und Ihre Notarkammer Ihre erste Adresse.
- Was im Büro bleibt
- Alles, was im Büro läuft, liegt bei uns in guten Händen: Arbeitsplätze, lokales Netz, Virenschutz, Updates, Passwortschutz, Zugang zur Signaturkarte und Datensicherung. Wir betreiben und überwachen es, damit Sie sich auf Ihre Urkunden konzentrieren können.
- Verschwiegenheit: § 18 BNotO, § 26a BNotO, § 203 StGB
- Dienstleister mit Zugriff auf Urkunden- und Mandantendaten müssen zur Verschwiegenheit verpflichtet werden. § 26a BNotO regelt, unter welchen Voraussetzungen Notare Dienstleister einschalten dürfen. Die Einzelheiten klären Sie mit Ihrer Notarkammer.
- Fernwartung und Datensicherung
- Aus der Ferne greifen wir nur mit Mehrfaktor-Anmeldung auf Ihre Systeme zu. Ihre Backups sind verschlüsselt und werden regelmäßig getestet. Wie Verwahrungsverzeichnis und Urkundensammlung zu führen sind, regelt das Berufsrecht. Die IT sorgt dafür, dass beide gut geschützt sind.
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie berufsrechtliche Fragen von Ihrer Kammer oder einem Rechtsanwalt klären.
Ein geordneter Start für Anwaltskanzleien und Notariate
- 1
Erstgespräch
In 30 kostenlosen Minuten per Teams lernen wir Ihre Systeme, Ihre Fachsoftware und Ihre Anforderungen kennen.
- 2
Verträge vor dem ersten Zugriff
Bevor wir ein einziges System berühren, steht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Für Berufsgeheimnisträger prüfen wir zusätzlich, welche Verschwiegenheitspflichten im Einzelfall in den Vertrag gehören. Eine Rechtsberatung ist das nicht.
- 3
Bestandsaufnahme
Wir erfassen Geräte, Server, Lizenzen und Zugänge vollständig. Daraus entsteht ein schriftliches Bild Ihrer IT.
- 4
Einrichtung
Vorab erhalten Sie ein Angebot mit Paketen, Bausteinen, SLA-Stufe und Preisen. Danach richten wir alles Schritt für Schritt ein, während Ihr Tagesgeschäft ganz normal weiterläuft.
- 5
Laufender Betrieb
Ab jetzt hat Ihre IT einen verlässlichen Rhythmus: Monitoring, Updates und Backups nach Ihrem Paket, Ticketannahme nach Ihrer SLA-Stufe. Für Fragen haben Sie einen festen Ansprechpartner.
Erstgespräch
Erstgespräch für Anwaltskanzleien und Notariate: kostenlos und konkret
In 30 Minuten schauen wir gemeinsam auf Ihren Betrieb. Wir zeigen Ihnen, was Visgenix für Sie übernehmen kann.
Wie schnell wir reagieren, entscheiden Sie
Reaktion heißt: Die Bearbeitung beginnt. Eine Lösungszeit sagen wir nicht zu.
| SLA-Stufe | Reaktion | Servicezeiten |
|---|---|---|
| SLA Basic | innerhalb von 8 Geschäftsstunden | Mo–Fr 09–17 Uhr |
| SLA Professional | unter 4 Stunden | Mo–Fr 09–18 Uhr |
| SLA Business | unter 2 Stunden, kritische Störungen unter 1 Stunde | Mo–Fr 08–19 Uhr |
| SLA Enterprise | kritische Störungen unter 30 Minuten | Mo–Fr 08–19 Uhr, 24/7-Rufbereitschaft nach Vereinbarung |
Das Monitoring wacht rund um die Uhr über Ihre Systeme. Eine 24/7-Rufbereitschaft gibt es nach Vereinbarung in SLA Enterprise. Welche SLA-Stufe zu Ihrem Betrieb passt, klären wir im Erstgespräch.
Regelwerke, die wir im Blick behalten
- Verschwiegenheit nach § 203 StGB
- Elektronische Einreichung (§ 130d ZPO)
- Vorgaben der Bundesnotarkammer (BNotO)
- DSGVO, Art. 28 und 32
Diese Übersicht ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie berufsrechtliche Fragen von Ihrer Kammer oder einem Rechtsanwalt klären.
Häufige Fragen: Anwälte & Notare
Jede Leistung lässt sich einzeln beauftragen. Zusammen ergeben sie eine IT, in der ein Teil zum anderen passt.
- LeistungIT-BetreuungWir betreiben Ihre IT
- LeistungIT-Beratung & SicherheitStrategie & Umsetzung
- LeistungHosting & CloudServer, Cloud & Domains
- GlossarGlossar: beA
- GlossarGlossar: BRAO
- GlossarGlossar: AV-Vertrag
- GlossarGlossar: BitLocker
- RatgeberBackup-Test in 30 Minuten
- RatgeberMFA in Microsoft 365 einführen
Erstgespräch: 30 Minuten per Microsoft Teams
Das Gespräch ist kostenlos. Wir nennen Ihnen, was Visgenix für Sie übernehmen würde und womit Sie ungefähr rechnen können.
